Wie ist die Rechtslage, wenn ich Figuren von Rudolf Deeg nachfalte?
Falls es Ihnen gelingt, ein Papier in die Form eines Deeg Origamis zu bringen, handelt es sich rechtlich um ein sog. Plagiat und damit um einen Diebstahl geistigen Eigentums. Sie dürfen ein Plagiat ohne die Zustimmung des Urhebers der Vorlage nicht weitergeben, ausstellen (z. B. im Internet) oder verkaufen. Auch dann nicht, wenn Sie sich deutlich als Urheber des Plagiats hervorheben und somit davon distanzieren, eine Fälschung erschaffen zu haben.